Erklärung zur Barrierefreiheit

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Das Jura-Museum Eichtätt ist bemüht seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgendes Webangebot: www.rieskrater-museum.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2022 erstellt und überarbeitet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Webauftritt des RiesKraterMuseums ist nach den Vorgaben der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei.

Methodik der Prüfung

Durch dss RiesKraterMuseum vorgenommene Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter rieskratermuseum@noerdlingen.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html